FC St. Pauli Frauenfußball


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Antrag 4

Abteilung

Antrag auf Änderung der Abteilungsordnung Frauen und Mädchenfußball
Gemäß §31 der Satzung des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V.

A) Antrag auf Ergänzung §13 Abteilungsordnung

Der Abteilungsvorstand wird um zwei FunktionsträgerInnen „Sportliche LeiterIn“ ergänzt.
Der/die sportliche LeiterIn ist für alle sportlichen Belange der Frauenfußballabteilung
zuständig und allein entscheidungsbefugt. Die Sportliche Leitung besteht aus einem/einer
Sportlichen LeiterIn und einem/einer stellvertretenden LeiterIn. Beide sind Mitglieder des
Abteilungsvorstands.
Schwerpunkt der Aufgaben:
• Entwicklung und Umsetzung des Sportlichen Konzepts auf der Grundlage der
Abteilungsordnung
• Das sportliche Konzept wird von der Sportlichen Leitung vor Beginn der Saison in den
wichtigsten Punkten schriftlich fixiert und auf der Homepage der
Frauenfußballabteilung veröffentlicht.
• Betreuung, Fortbildung, Unterstützung und Einteilung der TrainerInnen
• Einteilung der Teams in Absprache mit den TrainerInnen
• Entwicklung und zur Verfügungsstellung von Trainingsplänen für die Teams
• Die Arbeit umfasst gleichermaßen den Breiten- und Leistungssport
• Im Mittelpunkt steht die Gestaltung der fußballsportlichen Möglichkeiten und
Perspektiven für Kinder, Jugendlichen und Frauen aus dem Stadtviertel St. Pauli

B) Antrag auf Wahl der sportlichen Leitung (LeiterIn und VertreterIn) durch die
Abteilungsversammlung

C) Antrag auf Änderung der Anlage „Selbstverständnis“
Es soll der Sportliche Grundgedanke im Vordergrund stehen. Neben dem Breitensportlichen
Gedanken soll auch ein Leistungssportlicher Gedanke festgehalten werden.
Der Abteilungsvorstand erhält den Auftrag einer Neuformulierung bis zum 1.7.2011

Flemming Nielsen
Hamburg, 3.04.2011

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